1. easyfashion Second Hand, übernimmt als Kommissionär vom Kommittenten Damenbekleidung
und Accessoires als Kommissionsware zum Anbieten zum Verkauf an Dritte im eigenen Namen und auf fremde Rechnung.
2. Angenommen werden nur frisch gewaschene bzw. gereinigte, gebügelte und moderne (max.
2-3 Jahre alte Markenbekleidung in gutem Zustand (ohne Beschädigungen, Flecken etc.) sowie Markenschuhe, hochwertige Handtaschen, Accessoires (Schals, Tücher, Gürtel)
3. Warenabgabe ist nach telefonischer oder sonstiger Terminabsprache
möglich.
4. Art und Anzahl der übergebenen Gegenstände wird bei der Warenabgabe
festgehalten.
5. Der Kommissionär entscheidet, welche der abgegebenen Gegenstände als Kommissionsware
übernommen werden und setzt eigenständig den Preis fest. In Ausnamefällen kann für besonders hochwertige Artikel mit dem Kommittenten ein Festpreis vereinbart werden.
6. Der Kommissionär informiert den Kommittenten per Email oder Brief über die in Kommission
genommenen Artikel und die festgesetzten Verkaufspreise. Nicht in Kommission genommene Artikel hat der Kommittent innerhalb von 4 Wochen wieder abzuholen. Andernfalls gehen Sie in die Verfügung des
Kommissionärs über.
7. Die Frist der Kommission beträgt 12 Wochen. Abweichungen können in Ausnamefällen vereinbart
werden.
8. Nach 8 Wochen kann der Kommissionär die Ware ohne Absprache mit dem Kunden um 30%
rabattieren, um die Verkaufschance zu verbessern.
Bei vereinbarten Festpreis erfolgt dies nur in Absprache mit den Kunden.
9. Für Beschädigungen, Verschmutzungen oder Abhandenkommen der Ware wird keine Haftung
übernommen und der Kommittent hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. §390 HGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Der Kommissionär erhält für seine Tätigkeit und seine Bemühungen eine Provision von
55% des Verkaufserlöses.
11. Der Kommittent meldet sich nach den 12 Wochen beim Kommissionär und vereinbart einen
Termin für die Abholung der nicht verkauften Waren. Der Kommissionär informiert den Kommittenten über Verkauf und erzielte Verkaufserlöse. Nicht verkaufte Ware ist innerhalb von 4 Wochen
abzuholen. Andernfalls geht sie ins Eigentum des Kommissionärs über und wird üblicherweise für caritative Zwecke gespendet.
12. Der Kommittenten-Anteil des Verkaufserlöses wird bar abgeholt, wobei bei Beträgen von mehr
als 30 EUR der Termin mit 2 Tagen Vorlauf zu vereinbaren ist. Er muss spätestens 12 Monate nach Abgabe abgeholt sein, andernfalls erlischt der Anspruch, Teilauszahlungen vor Ende der
Kommissionsfrist sind nach Absprache möglich.
13. Verkäufe sind endgültig, Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen. Ebenso wird jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen.
14. Sollte eine Bestimmung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.